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Montage und Inbetriebnahmebedingungen

Montage und Inbetriebnahmebedingungen

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Montage, Inbetriebnahme, Abnahme 

Angebote und Preismitteilungen sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt insbesondere auch für Preisangaben, die Tönges Automation anhand von übermittelten Leistungsverzeichnissen macht. Montagen können erst erfolgen, wenn uns die einwandfreien Vorraussetzungen gemäß unseren schriftlichen Vorgaben für die bauseitigen Leistungen seitens des Käufers schriftlich bestätigt wurden. Kosten, die aufgrund von Fehlinformationen entstehen, gehen zu Lasten des Käufers. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung von unserem Betrieb aus.

Teillieferungen sind zulässig und können gsondert in Rechnung gestellt werden. Der Gefahrenübergang erfolgt mit Abnahme der vertragsgegenständlichen Leistungen, die nicht von Tönges Automation montiert werden, geht die Gefahr mit dem Verlasssen unseres Betriebes auf den Käufer über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Dies auch dann, wenn Tönges Automation den Transport selbst durchführt. Wird die Lieferung von Tönges Automation montiert, so geht die Gefahr mit der Abnahme auf den Käufer über. Sofern Tönges Automation die gelieferte Ware beim Besteller oder bei Dritten einbaut oder montiert, so muss bevor der Besteller oder der Dritte die Ware in Gebrauch nimmt, eine formelle Abnahme stattfinden. Erfolgt die Inbebrauchnahme ohne die Zustimmung von Tönges Automation oder ohne vorherige Abnahme, so gilt die Leistung als abgenommen. Die Abnahme der vertragsgegenständlichen Leistung hat unmittelbar nach Abschluß der Arbeiten (i.d.R. Zum Arbeitsende um spätestens 20.00 Uhr) an dem von Tönges Automation dem Käufer mitgeteiltem Termin zu erfolgen. Tönges Automation ist bemüht, am Tag der Montage die Inbetriebnahme und Abnahme bis spätestens 20.00 Uhr durchzuführen. Der Auftraggeber ist deshalb verpflichtet, sicherzustellen, dass ein zur Abnahme Berechtigter, der vorher schriftlich zu benennen ist, anwesend ist. Kann am Montagetag eine Inbetriebnahme/Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. Nicht erbrachte vertragliche vereinbarte Vorleistungen), nicht durchgeführt werden, bestimmt Tönges Automation einen gesonderten Inbetriebnahme/Abnahmezeitpunkt, dem Auftraggeber entstehen dadurch zusätzliche Kosten. Erfolgt die Abnahme aus vom Käufer zu vertretenden Gründen nicht zu diesem Zeitpunkt, so wird Tönges Automation diesem schriftlich, eine angemessene Frist zur Festsetzung eines Termines und Vornahme der Abnahme setzen. Die Kosten für den zusätzlich angesetzten Abnahmetermin berechnet sich nach dem jeweils gültigen Stundensatz und Anfahrftspauschale von Tönges Automation. Erfolgt die Abnahme mangels Reaktion oder Mitwirkung des Käufers nicht binnen der gesetzten Frist. So gelten die vertragsgegenständlichen Leistungen mit Fristablauf als abgenommen. Für Material das vom Käufer oder Dritten zur Montage bereitgestellt wird, übernehmen wir keine Gewährleistung. Diese Materialien gelten nach dem Einbau als abgenommen. Die im Preis einkalkulierten Kosten für Montage, Inbertriebnahme und Abnahme sind jeweils auf der Basis von Arbeitseinsätzen während der normalen Geschäftszeit (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr) kalkuliert. Wird vom Käufer eine andere Tages- oder Wochenzeit bestimmt, so hat der Käufer die entsprechenden Zusatzkosten für Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit zu tragen. Soweit in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist oder anderweitig schriftlich vereinbart worden ist, handelt es sich bei angegebenen Lieferterminen um unverbindliche Angabe, für deren Einhaltung eine Gewähr nicht übernommen wird. Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der endgültigen Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor Eingang einer vereinbarten, bei Vertragsabschluss fälligen Anzahlung. Darüber hinaus beginnt sie erst bei Vorliegen aller vom Käufer zu beschaffenden Dokumente, Unterlagen und Informationen bei Tönges Automation, sowie Klarstellung der technischen Einzelheiten der vertragsgegenständlichen Leistungen. Die Fälligkeit der Verpflichtung von Tönges Automation zur Erbringung der vertragsgegenständlichenen Leistungen tritt erst ein mit vollständiger Erfüllung der dem Käufer im Hinblick auf die bauseitigen Voraussetzungen treffenden Mitwirkungspflichten, sowie Eingang aller vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen. 

Bauseitige Voraussetzungen für die Durchführung von Montagearbeiten: Vorhandensein eines von einem autoriesierten Elektrounternehmen errichteten, den neuesten einschlägigen VDE-Vorschrift entsprechenden Netzanschlusses. Dieser muss abschaltbar nach VDE 0100 Teil 29-7 und gegen irrtümliches und unbefugtes Einschalten gesichert ausgeführt sein. Für jede Anlage ist eine getrennte Absicherung mit "B 10 A" vorauszusehen, die Leitung hat in einer Unterputz-Anschlussdose zu münden. Die erforderliche Anschlussspannung der Antriebsmotoren beträgt für Automatik-Schiebetüren und für Drehtürantriebe einmal 230 V, 50 Hz. Vorliegen der Steuerleitung entsprechend der gewählten Ausstattung gemäß dem Kabelplan von Tönges Automation und Setzen der Unterputzdose, bzw. Bauseitige Kennzeichnung der Einbauposition für die Steuerorgane (Programmschalter, Notaus, Taster, etc.). Abschluss der erforderlichen Mauer, Stemm-, Beiputz- und Anschlussarbeiten. Türflügel leichtgängig und fachgerecht montiert. Die Beurteilung des Erfordernisses sowie die rechtzeitige Durchführung obliegt grundsätzlich dem Käufer. Sicherstellung einer freien Zufahrt zur Einbaustelle sowie Säuberung des Arbeitsbereiches vor Beginn der Montagearbeiten, Vorliegen eines Meterrisses in Türnähe. Sperrung des Arbeitsbereiches während der Dauer der Arbeiten durch den Käufer sowie Sicherung der eingebauten Gegenstände und Arbeitsmaterialien vor Diebstahl und Beschädigung bis zur Abnahme. Vorligen der folgenden Bodenbeschaffenheit im Türbereich: Für Schiebetüren, fertig erstellter Fußboden. Für Schiebeschwenktüren in Rettungswegen, fertig erstellter Fußboden mit einer Aussparrung im Schiebebereich der Flügeltür, im Schwenkbereich der Türflügel und Seitenteile Vorhandensein eines leichten Gefälles des Bodens zur Sicherstellung des Ausrastens der Eleminte im Panikfall. Erstellung entsprechender Revisionsöffnungen bei Zwischendecken. Einbau von elektrischen Türöffnern einschließlich Leitungen (nur bei Drehflügeltürantrieben). Bereitstellung bauseits zu liefernder Türflügel mit Gläser bei Montagebeginn. 

Bauseitige Vorraussetzungen für die Durchführung der Inbetriebnahme:

Durchführung und Abschluss alller erforderlichen Mauer- und Stemmarbeiten, insbesondere Wandausnehmungen. Vorliegen des Einbaus von Unterputzdosen für Steuerorgane und Programmschalter. Ordnungsgemäße Verlegung der elektrischen Leitungen einschließlich des Netzanschlusses gemäß Kabelplan. Abschluß und komplette mechanische Antriebsmontage einschließlich Einhängen der Türflügel, evtl. Seitenteile und Sicherheitsflügel. Montage von Bodenführungen, Impulsgebern (z. B. Radar, Infrarot, etc.), Sicherheitseinrichtungen inkl. Kabelverlegung. Darüber hinaus bei pneumatisch gesteuerten Anlagen Installation des Impulgebers und Verlegung des Verbindungsschlauches. Vorhandensein der vorgegebenen Spannung. Tönges Automation ist bei einer schuldhaften Verletzung der Mitwirkungspflichten zum Schadenersatz wegen Pflichtverletzung gegenüber dem Käufer berechtigt. Als ersatzpflichtiger Schaden sind dabei insbesondere anzusehen etwaige Mehrkosten für eine erneute Anfahrt zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen, Kosten für eine Einlagerung der Materialien und eines Rücktransportes. sowie jeglicher bei Tönges Automation entstehender Mehraufwand.